Gerichtsverfahren können sich ziehen, das ist nichts Neues, doch was die politische Justiz mit der 95-jährigen Ursula Haverbeck veranstaltet, ist an Frechheit nicht zu überbieten.

Ursula wurde am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Ursula natürlich Berufung eingelegt. Fast neun Jahre später beschäftigt der Fall nun das Landgericht Hamburg und bedauerlicherweise kam es wie es kommen musste. Vor wenigen Minuten wurde das Landgericht Urteil bekannt.

Bildschirmfoto: handelsblatt.com

Ursulas Berufung wurde abgelehnt und das Urteil damit bestätigt. Die viel zu lange Verfahrensdauer, die laut dem Bundesgerichtshof (BGH) eine zusätzliche Belastung für eine angeklagte Person darstellte, wurde zwar zugunsten Ursulas gewürdigt, jedoch erlässt das Gericht Ursula lediglich vier Monate Haft. Ursula musste neun Jahre lang auf dieses Urteil warten. Sie hatte in diesen Jahren unfreiwillig, unzählige Wege zu gehen und jeder, der aus eigener Erfahrung weiß, wie es ist, auf ein wichtiges Urteil zu warten, kann bestätigen, dass es keine angenehme Zeit ist. Vergolten wird es Ursula mit nur vier Monaten Haftverschonung. Das ist, wie wir schon im ersten Satz dieses Artikels schrieben: An Frechheit nicht zu überbieten!

Ein weiteres Urteil des Berliner Landgerichts aus dem Jahr 2022 stand bis heute auch noch aus. Damals wurde Ursula zu einem Jahr Haft verurteilt und auch dieses Verfahren war noch immer nicht abgeschlossen. Das damals verhängte Urteil hatte zwar bisher Bestand, jedoch befasste sich das Amtsgericht Tiergarten seitdem mit Ursulas Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Mit dem heutigen Urteil wurde auch das Berliner Verfahren eingeschlossen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ursula Haverbeck, eine 95-jährige Dame mit entsprechenden Krankheiten und Problemen, die eigentlich ihren Lebensabend genießen sollte, wird von der politischen Justiz immer wieder wegen sogenannter Meinungsdelikte vor die verschiedensten Gerichte gezerrt und abgeurteilt. All dies passiert in einem Land, in dem von der Zivilgesellschaft, den Medien und den Vertretern des Systems immer wieder die Stärkung der Meinungsfreiheit propagandiert und Urteile gegen diese in anderen Ländern aufs Schärfste verurteilt werden.

Die nationale Bewegung muss an dieser Stelle wieder geschlossen Solidarität mit Ursula Haverbeck zeigen und das über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg! Ursula war und wird ausschließlich für ihre Worte inhaftiert. Sie bleibt eine der politische verfolgen Aktivisten der BRD und dies muss in die Öffentlichkeit getragen werden.

Freiheit für Ursula und alle politischen Gefangenen der BRD!

Dieser Text erschien zuerst auf: www.artikel5.info

Kategorien: Repression

1 Kommentar

Schriftleitung · 29. Juni 2024 um 14:46

Für die, die es interessiert, hier die Prozessberichte der insgesamt drei Verhandlungstage gegen Ursula Haverbeck:

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