Es soll ein Schauprozess werden, den die Dortmunder Staatsanwaltschaft anstrebt: Vor der großen Strafkammer des Landgerichtes, die sich ansonsten mit schweren Verbrechen auseinandersetzt, soll gegen 8 Nationalisten verhandelt werden, die bei einer Demonstration im September 2018 im Stadtteil Marten die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandiert hätten.

Zwar musste die Polizei – und später sogar die Staatsanwaltschaft – selbst zugeben, dass die besagte Parole unter die Meinungsfreiheit fällt und keine Straftat darstellt, doch letztendlich konnte der öffentliche Druck, der u.a. durch den jüdischen Weltkongress erfolgte, der sich über die Demonstration empörte, die Behörde zu einer Anklageerhebung drängen. Ganze 40 Zeugen, überwiegend Polizeibeamte, aber auch mehrere Journalisten, sollen belegen, dass die komplett friedlich verlaufende Demonstration einschüchternd gewirkt hätte und daher die Parole eine strafbare Volksverhetzung sei. Ob dieses Konstrukt jedoch bestand hat, ist mehr als fraglich: Selbst Polizeibeamte bezeichnen die Ermittlungen hinter vorgehaltener Hand als „lächerlich“, zumal das die Staatsanwaltschaft darlegen müssen wird, wie der Otto-Normaldemonstrant die Strafbarkeit einer Parole erkennen soll, bei der die Behörden monatelang prüfen müssen, ob in diesem Ausnahmefall eine Volksverhetzung in Frage käme.

Verfahrenseröffnung vorm Landgericht könnte abgelehnt werden

Doch auch das Verhalten der Richter am Dortmunder Landgericht dürfte für Spannung sorgen: Das Vergehen der Volksverhetzung ist im Strafgesetzbuch am vergleichsweise unteren Rand anzusiedeln und wird in aller Regel von Amtsgerichten verhandelt. In diesem Fall, so behauptet der Staatsanwalt, wäre jedoch durch die bundesweite Wahrnehmung der Parole, den anschließenden Medienaufschrei und die lange Zeugenliste eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Landgericht notwendig. Es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, dass gegen diese Auffassung durch die Verteidigung der acht Aktivisten, die bereits ankündigten, für ihre Meinungsfreiheit kämpfen zu wollen, vorgegangen wird. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren am Landgericht kommen, gilt als sicher, dass im Dortmunder „Antisemiten-Prozess“ mit harten Bandagen für das Recht des freien Wortes eingetreten wird. Allen Betroffenen staatlicher Repressionen gilt selbstverständlich die volle Solidarität, in einer ersten Mitteilung erklärte Stefan Reuters, Pressesprecher der Partei DIE RECHTE in Dortmund, dass auch der örtliche Verband der nationalen Oppositionspartei, der damals an der Organisation der Demonstration beteiligt war, den Prozess begleiten wird, um am Ende der Meinungsfreiheit ein Gasse zu bahnen!

Weg mit § 130 StGB, für echte Meinungsfreiheit:
Solidarität mit den Angeklagten im Dortmunder „Antisemiten-Prozess“!

Quelle: https://www.dortmundecho.org/2019/04/staatsanwaltschaft-dreht-durch-8-aktivisten-wegen-antisemiten-parole-vor-dem-landgericht-angeklagt/


1 Kommentar

Hans · 11. April 2019 um 20:45

Sehr traurig in welche Richtung sich unser Land „entwickelt“

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