Aktuelle Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs.
Ein Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz bedarf keiner Publizitätswirkung. Jede private Nachricht bzw. auch alles im Vier-Augen-Gespräch gesagte kann verfolgt werden.
Die PDF zum Herunterladen: OGH Österreich
2 Kommentare
ener heber · 12. Juni 2020 um 12:27
Link defekt
Schriftleitung · 19. Juni 2020 um 16:14
Der Verweis funktioniert wieder.