… und die Staatsanwaltschaft möchte Ursula Haverbeck noch vor Weihnachten im Gefängnis sehen.
Schon Ende November wurde die Begutachtung der Haftfähigkeit Ursulas von der zuständigen Staatsanwaltschaft für abgeschlossen erklärt und die 94-Jährige wurde, wie es bedauerlicherweise zu erwarten war, für haftfähig erklärt.
Ursula muss demnach schnellstmöglich ihre 12-monatige Haftstrafe antreten.
Natürlich lässt es sich die zuständige Staatsanwaltschaft nicht nehmen, mit Zwangsmaßnahmen zu drohen, sollte sich Ursula nicht sofort in der JVA einfinden.
Ursula Haverbeck war und wird ausschließlich für ihre Worte inhaftiert. Sie bleibt eine der politische verfolgen Aktivisten der BRD und dies muss in die Öffentlichkeit getragen werden.
Freiheit für Ursula! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Weitere Informationen folgen.
Quelle: https://www.artikel5.info/blog/ursulas-haftunfaehigkeitspruefung-ist-abgeschlossen/
1 Kommentar
Franz Zittel · 12. Juni 2024 um 16:21
wie ist denn der aktuele Stand des aktuell im Juni 2024 laufenden Verfahrens?