Seit einigen Jahren erinnert der Nationale Widerstand rund um den 18. März an das Schicksal unserer politischen Gefangenen – vor allem durch Plakat-Aktionen in verschiedenen Städten Deutschlands. Dieses Jahr wollen wir die Kampagne auf eine breitere Basis stellen und rufen alle Kameraden dazu auf, sich mit eigenen, kreativen Aktionen am „Tag der politischen Gefangenen“ zu beteiligen. Die Bereitstellung des Propagandamaterials sowie die Bündelung der Aktivitäten zum 18. März wird dieses Jahr von der N.S. Heute organisiert, in Kooperation mit der GefangenenHilfe und dem Verlag Soldatenbiographien.de.

Der „Tag der politischen Gefangenen“ war eigentlich eine Erfindung der kommunistischen Internationalen Roten Hilfe im Jahr 1923. Heute allerdings dienen Linksextremisten nur noch als Kettenhunde und Fünfte Kolonne des Systems, werden finanziell vom Staat großzügig alimentiert und verhätschelt. In Ermangelung linker politischer Gefangener in Deutschland bleibt der Antifa allenfalls übrig, auf das Schicksal irgendwelcher Gesinnungsgenossen im Baskenland, in der Türkei oder im Iran aufmerksam zu machen. Politische Gefangene in der BRD und in Österreich gibt es heute nur noch auf nationaler Seite – deshalb machen wir den 18. März jetzt zu unserem „Tag der politischen Gefangenen“!

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Wir rufen Euch dazu auf, rund um den 18. März (ein Sonntag) deutschlandweit mit eigenen, kreativen Aktionen auf das Schicksal unserer inhaftierten Kameraden aufmerksam zu machen – natürlich unter Einhaltung der geltenden Gesetze. Die Ausgabe der Plakate erfolgt in diesem Jahr direkt über die N.S. Heute. Jede Kameradengruppe ist dazu aufgerufen, eigene Aktionen zu starten und anschließend einen Bericht mit Fotos an [email protected] zu schicken. In unserer Mai-Ausgabe werden wir dann ausführlich über sämtliche Aktivitäten berichten.

Freiheit für Mahler, Fröhlich, Höfs und Küssel!

Auf den Plakaten zur diesjährigen Kampagne sind die politischen Gefangenen Horst Mahler, Wolfgang Fröhlich, Arnold Höfs und Gottfried Küssel abgebildet.

Horst Mahler ist wahrscheinlich der bekannteste politische Gefangene Europas. Der Mitgründer der Roten Armee Fraktion (RAF) sagte sich in den 90er-Jahren vom Linksextremismus los und wandte sich zum Nationalismus hin. Als Rechtsanwalt sorgte er Anfang der 2000er-Jahre dafür, dass das erste NPD-Verbotsverfahren mit einer krachenden Niederlage für die Herrschenden endete. Aufgrund von Meinungsaussagen zu Geschehnissen der Zeitgeschichte wurde Mahler im Jahr 2009 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Dieses an Staatsterrorismus grenzende Strafmaß sorgte selbst bei vielen systemtreuen Juristen für Empörung. Aufgrund einer schweren Erkrankung wurde Horst Mahler im Juli 2015 eine Haftunterbrechung gewährt, schließlich sollte er nach Verbüßung von 2/3 der Haftstrafe endgültig auf freien Fuß kommen. Das OLG Brandenburg hob die Entscheidung zur vorzeitigen Entlassung jedoch wieder auf, Mahler flüchtete daraufhin nach Ungarn und wurde im Juni 2017 an die BRD-Behörden ausgeliefert. Seitdem befindet sich der mittlerweile 82-jährige, schwerkranke Horst Mahler zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe wieder in der JVA Brandenburg an der Havel.

Die Aufklärung über das Schicksal des Diplom-Ingenieurs Wolfgang Fröhlich hat im Nationalen Widerstand bisher leider noch nicht die gewünschte Verbreitung gefunden, obwohl der österreichische Dissident zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde, seit über zwölf Jahren durchgehend im Gefängnis sitzt und damit Horst Mahler als den bisher traurigen „Rekordhalter“ abgelöst hat. Der Autor mehrerer Bücher und frühere Gerichtsgutachter wurde aufgrund von Meinungsdelikten von der österreichischen Justiz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die seitdem mehrmals verlängert wurde, da sich der unermüdliche Bürgerrechtler aus der Haft heraus mit weiteren Ausarbeitungen an Politiker, Behörden und Medien richtete. Zuletzt wurde Fröhlich im Juli 2015 zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt, ansonsten hätte man ihn im Januar 2016 entlassen müssen. Nun ist eine Haftentlassung wahrscheinlich erst im Jahr 2019 in Aussicht, sollte ihn die Justiz nicht ein weiteres Mal verurteilen.

Der Dissident Arnold Höfs begann im bereits fortgeschrittenen Alter, sich intensiv mit der Zeit des Nationalsozialismus und gewissen damaligen Geschehnissen zu beschäftigen. Er durchforstete zahlreiche offizielle Quellen, verglich verschiedene Zahlen und Statistiken miteinander, kam für sich persönlich zu bestimmten Schlussfolgerungen und publizierte diese in einigen Büchern. Aufgrund seiner publizistischen Tätigkeit wurde Höfs zunächst zu vier Monaten Haft verurteilt, später in einem zweiten Verfahren zu weiteren zehn Monaten Buße für „Verstöße gegen die Meinungsfreiheit“. Seit dem 3. Januar 2018 befindet sich Arnold Höfs, Jahrgang 1936, bereits zum dritten Mal in Gesinnungshaft, diesmal für fünf Monate. Noch im Dezember 2017 bekräftigte Höfs in einem Interview mit dem nationalen Medienportal „Nordland-TV“ sein Bestreben nach Meinungs- und Forschungsfreiheit: „Mein Wunsch für die Zukunft des deutschen Volkes ist es, dass wir wieder Freiheit bekommen: freie Meinungsäußerung, Forschungsfreiheit und keine Unterdrückung, denn das widerspricht jeglicher Demokratie.“

Ein weiteres Schicksal, auf das immer wieder hingewiesen werden muss, ist das unseres österreichischen Kameraden Gottfried Küssel. Seit Jahrzehnten im Einsatz für die deutsche Sache, wurde der bekannte Nationalist immer wieder vom österreichischen Regime mit Verfahren überzogen. Nach dem § 3g des österreichischen Verbotsgesetzes von 1947 kann eine nationalsozialistische Betätigung in Österreich mit bis zu 20 Jahren Haft (!) bestraft werden – damit ist das Wiener Regime eines der schlimmsten Gesinnungsdiktaturen weltweit. Küssel wurde bereits in den 90er-Jahren zu elf Jahren Haft wegen „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ verurteilt, wovon er siebeneinhalb Jahre verbüßte. Im April 2011 wurde Küssel erneut von einem Sondereinsatzkommando festgenommen und aufgrund seines Mitwirkens an einer regimekritischen Netzseite zu neun Jahren Haft verurteilt, das Strafmaß wurde später auf sieben Jahre und neun Monate reduziert. Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung wegen guter Führung wurde im Januar 2018 abgelehnt, da er weiterhin zu seinen Überzeugungen steht und nicht vor dem Regime zu Kreuze kriecht. Ein Ende der Dissidenten-Verfolgung in Österreich ist auch unter einer Regierungsbeteiligung der FPÖ nicht zu erwarten, die sich zwar gerne ein nationales Mäntelchen umhängt, aber in Wirklichkeit die nationalsozialistische Bewegung genauso bekämpft wie andere Systemparteien es auch tun.

Wir erinnern! – Wir klagen an! – Wir rufen auf!

Die Namen Mahler, Fröhlich, Höfs und Küssel stehen stellvertretend für hunderte politische Gefangene in den Bundesrepubliken Deutschland und Österreich, sie stehen stellvertretend für zigtausende Strafverfahren jährlich aufgrund von Meinungsdelikten und sie stehen stellvertretend für alle Deutschen, die aufgrund ihrer Meinung heute vom System und seinen Handlangern verfolgt, schikaniert und eingeschüchtert werden.

Wir erinnern! Wir erinnern am 18. März an unsere Kameraden in den Systemkerkern – eingesperrt wegen Meinungsäußerungen und wegen ihres Kampfes für ein freies Deutschland!

Wir klagen an! Wir klagen ein Justizsystem an, das sich zur Hure der antideutschen Politik macht und Dissidenten, Bürgerrechtler und Regimekritiker vor Gericht zerrt!

Wir rufen auf! Wir rufen alle Aktivisten auf, über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg am 18. März ein starkes Zeichen zu setzen, den „Tag der politischen Gefangenen“ zu einem kraftvollen Signal zu machen und deutschlandweit unter Beweis zu stellen, dass unsere inhaftierten Kameraden nicht vergessen sind!

Die Plakate können ab sofort unter www.nsheute.com/netzladen bestellt werden – ein Großteil des Erlöses kommt inhaftierten Kameraden zugute!


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