Ursula Haverbeck muss länger als zwei Jahre ins Gefängnis. Laut Mitteilung von Montag hat das Oberlandesgericht Hamm die Revision der 89-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold als unbegründet verworfen.
Das Urteil in einem Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten ist damit rechtskräftig.