Das geht uns alle an! In der Stunde des Todes erhält Horst Mahler heute den Bescheid der Staatsanwaltschaft München:
„Der Antrag auf Unterbrechung der Strafvollstreckung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg vom 6. November 2018, dem sich der Verurteilte angeschlossen hat, wird abgelehnt.“
Horst Mahler glaubte daran, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung für alle gilt und machte reichlich Gebrauch davon. So kam er in den Kerker und kämpfte auch von dort dafür, daß Jeder in der BRD seine Meinung frei und ungehindert verbreiten könne. Ich glaubte daran, die Todesstrafe in der BRD sei abgeschafft. Wer dies auch noch glaubt, der lese die an den Haaren herbeigezogenen Ablehnungsründe und mache sich klar, daß dieser Bescheid der Staatsanwaltschaft München in den wenigen Tagen seines Lebens nicht mehr korrigiert werden kann.
Ich verzichte darauf, dieses Pamphlet jetzt näher zu kommentieren, denn diese drei Seiten sollte jeder lesen, der noch an die Rechtsstaatlichkeit in der BRD glaubt. Meine Gedanken sind in diesen Stunden bei Horst Mahler und seiner tapferen Frau. Horst darf nur bis 19 Uhr Besuch empfangen, er ist bei vollem Verstand und in der Nacht mit seinen Gedanken über den Tod alleine. Wie grausam ist doch die BRD.
Udo Voigt, MdEP Berlin, den 22.11.2018
Und was machen die großen Medien, sie schweigen dazu. +++ Es hängt jetzt von uns allen ab, dieses schreiende Unrecht bekannt zu machen!