Frau Haverbeck aus Vlotho im Kreis Herford wurde schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigung sind die Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Frau Haverbeck muss sich nun binnen kurzer Zeit bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt zu melden.

Das Landgericht Verden hatte Frau Haverbeck Ende August 2017 wegen Volksverhetzung zu
zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Anfang des Jahres war sie leider vor dem Oberlandesgericht Celle mit einem Revisionsantrag gegen das Urteil gescheitert.

Kategorien: Repression

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