Am Mittwoch, den 31.Juli 2019, hat der 3.Strafsenat beim Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass die Urteile der Angeklagten im sog. Altermedia-Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig sind, in welchem es zu Haft- und Bewährungsstrafen wegen „Rädelsführer- bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und anderer bundesrepublikanischen Rechtsnormen kam.
Lediglich in einem Fall hielt die Verurteilung, welche wegen „Beihilfe zur Volksverhetzung“ ausgesprochen wurde, der Überprüfung durch den 3.Strafsenat beim Bundesgerichtshof nicht stand und wurde wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernis eingestellt. Allerdings wurde die betroffene Angeklagte auch wegen der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, welche weiterhin Bestand hat.
Die Richter entdeckten – wenig überraschend – laut ihres am 5.Juni 2019 gefassten Beschlusses bei ihrer „Nachprüfung des Urteils“ keine „Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten“.
Unsere Solidarität gilt insbesondere Ralph Kästner, welcher zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, welche er zeitnah antreten muss.
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