Ursula Haverbeck muss länger als zwei Jahre ins Gefängnis. Laut Mitteilung von Montag hat das Oberlandesgericht Hamm die Revision der 89-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold als unbegründet verworfen.
Das Urteil in einem Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Seit Mai 2018 sitzt die 89-Jährige aus Vlotho in Ostwestfalen diese Strafe im geschlossenen Vollzug in einem Gefängnis in Bielefeld-Brackwede ab.
Die Staatsanwaltschaft Detmold muss jetzt prüfen, ob die beiden Haftstrafen zu einer nachträglichen Gesamtstrafe zusammengefasst werden können. Laut Strafgesetzbuch muss diese Gesamtstrafe geringer ausfallen als die Summe der Einzelstrafen.
Im Fall von Ursula Haverbeck also weniger als drei Jahre und zwei Monate. Sollten die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sein, müsste Ursula die beiden Haftstrafen nacheinander absitzen.
Freiheit für alle politischen Häftlinge
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