Demokratien leben und fallen mit der Freiheit des Wortes. Der ungehinderte Austausch von Meinungen ist daher von zentraler Bedeutung für die Entwicklung einer freien demokratischen Gesellschaft, so der allgemeine Konsens der Vertreter dieser Staats- und Gesellschaftsform. Verankert ist dieser wichtige Grundsatz daher in §5 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland, in dem es heißt:
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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