Im sogenannten NSU-Prozeß in München wurden heute die Angeklagten Wohlleben, Emminger und Zschäpe freigesprochen. Nach Abwägung und Würdigung der Beweismittel, kamen die Richter nicht umhin, die Angeklagten freizusprechen.

Wie bereits die Verteidiger der Angeklagten in ihren Schlußvorträgen aufzeigten, gibt es keine tragfähigen Beweise und auch keine schlüssige Indizienkette, für die Anklagevorwürfe. Zu diesem Schluß kam nun auch das Gericht und setzte die Angeklagten sofort auf freien Fuß.

So, oder so ähnlich könnte die Meldung des heutigen Tages lauten, wenn es ein gerechtes und gleichberechtigtes Verfahren gegeben hätte oder wenn die Beweisanträger der Verteidiger zugelassen worden wären, die einen anderen Blickwinkel auf die Tatvorwürfe ermöglicht hätten.

Allerdings finden rechtsstaatliche Verfahren in der realexistierenden BRD nur noch sehr selten statt.

Darum gilt nach wie vor:


Freiheit für Andre!
Freiheit für Wolle!


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert