Der frühere NPD-Politiker Maik Schneider, dessen Fall wegen überlanger Verfahrensdauer und einer damit einhergehenden zwischenzeitlichen Entlassung für viel Aufmerksamkeit sorgte, wurde erneut zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Ob Schneider das Urteil diesmal annimmt, oder erneut in Revision geht, ist bislang unklar. Im ersten Verfahren kam der Bundesgerichtshof zu der Überzeugung, dass ein Schöffe befangen war.
Schneider wurde im vorliegenden Indizienverfahren zur Last gelegt, im August 2015 eine Sporthalle in Nauen (Kreis Havelland) angezündet zu haben, welche als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war.
Das Potsdamer Landgericht verurteilte Schneider nun im Revisionsprozess zu sieben Jahren und neun Monaten wegen Brandstiftung sowie zu einem Jahr und vier Monaten wegen versuchter Nötigung. Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche für die Brandstiftung acht Jahre und drei Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hingegen beantragte Freispruch.
Schneider hat bereits knapp drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen und ist seit Januar 2019 wegen überlanger Verfahrensdauer und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Oberlandesgericht auf freiem Fuss.
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