Der 51-Jährige saß wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf der Anklagebank. Obwohl er von 879 Euro im Monat lebt, hat er nun 7200 Euro Strafe zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Jahr Bilder mit Hakenkreuzen und Verbindungen (Links) zu Videos veröffentlicht hatte, die den Holocaust leugnen. Der 51-Jährige bestritt, der richtige Angeklagte zu sein. Er sei nur dessen „Bevollmächtigter“.
Der Brucker gehört zu den so genannten „Reichsdeutschen“. Für ihn und seine Gleichgesinnten ist Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat. Es sei nur ein „Verwaltungskonstrukt“, betonte der 51-Jährige dementsprechend auch in der Verhandlung. Das „so genannte Amtsgericht“ sei ein „Scheingericht“ und der Richter ein „Scheinrichter“.