Im Jahr 2009 wurde im deutschen Strafrecht eine Kronzeugenregelung eingeführt. Diese erlaubt es Richtern, die Strafe von sog. Kronzeugen – wobei der Begriff eher irreführend ist, denn es müsste eigentlich Kronangeklagte lauten – zu mildern oder ganz von einer Verurteilung abzusehen. Die Rechtsnorm des § 46b StGB kommt Straftätern zugute, welche zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen.
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