Das man als politisch denkende (und handelnde) Menschen ins Fadenkreuz der Polizei kommen kann, ist eigentlich jedem klar. Auch das man als „Kategorie C“-Fan irgendwann in Konflikt mit der Staatsmacht gerät, sollte ebenso jedem einleuchten. Nur gibt es da eben auch eine Menge nicht geringe Anzahl von Fans uns „Protestlern“, die noch nie etwas schlimmes gegen das Gesetz getan haben. Und hier beginnt schon die Aufmerksamkeit und Mißtrauen von Seiten des Staates gegenüber solchen Bürgern.
Sie werden für potenzielle Gefährder gehalten und systematisch gespeichert. Sicherlich nicht alle, aber die dafür zuständigen „szenekundigen Beamten“ sorgen schon dafür, dass diese irgendwo registriert werden. Dafür gibt es die sogenannten „SKB-Datenbanken“, die außerhalb des Datenschutz-Rechts zu sein scheinen.

Hier werden nicht nur Wohn- und Aufenthaltsorte, Vereins bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige Funktionen eingetragen, sondern eben auch zahlreiche weitere private Daten zum sozialen Umfeld (wie Arbeitgeber, Telefonnummern, Auto-Kennzeichen, Bilder, Spitznamen, Begleitpersonen) und Körper-Tätowierungen sowie weitere auffällige Merkmale aufgeführt.

Hierfür wird das jeweilige Landes-Polizei-Gesetz herangezogen.

Zudem werden immer wieder Daten, die private Dritte, nämlich die Fußballvereine im Land, weiter gegeben, obwohl zum Teil weder Verurteilungen vorliegen noch Ermittlungsverfahren gegen die betreffenden Personen eingeleitet wurden.

Verschiedene Fanprojekte oder Fanhilfen bieten jedoch Mustervordrucke für eine Datenabfrage bei den Polizeien an