Wurde die ursprüngliche Fassung noch (teilweise) vom Bundesverfassungsgericht „kassiert“, so dürfte der neue Entwurf ziemlich schnell durchgewunken werden.
Zwar werden hier erstmal nur Terroristen und Gefährder namentlich genannt, doch wir alle wissen, dass die Nationale Opposition gerne mal als diese tituliert werden und so jeder Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt wird.

„Auch der Einsatz von „besonderen Mitteln der Datenerhebung“ wird im Gesetz neu gefasst. Gemeint sind zum Beispiel GPS-Sender oder Richtmikrofone, die die BKA-Beamten beim Abhören von Verdächtigen einsetzen können – etwa bei der Überwachung von Verdächtigen im Freien. Voraussetzung muss künftig sein, dass es sich bei dem Verdächtigen um eine Person handelt, „bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat (…) begehen wird“

Was dabei „konkret“ heissen soll, bleibt völlig offen und auch „(irgend)eine Straftat“ rechtfertigt den Einsatz dieser Mittel.

Man darf schon gespannt sein, wann die ersten (nun rechtlich noch abgesicherteren) Maßnahmen bei Aktivisten erfolgen..

http://www.tagesschau.de/inland/bka-gesetz-117.html