In den meisten Fällen kann es ausgesprochen ärgerlich sein, wenn die Polizei eine Vorladung zur Vernehmung verschickt, besonders wenn du als Beschuldigter eingestuft wirst. Doch noch ärgerlicher ist es, wenn dieser Vorladung ein subtiler Trick beigefügt ist, der sich in folgendem Satz verbirgt, den man bedauerlicherweise immer öfter liest:
“Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde.”
Quelle des Textes: www.s-f-n.org | Arbeitskreis Sicherheit
Zugegebenermaßen klingt dieser Satz offiziell und von großer Bedeutung. Tatsächlich ändert er jedoch nicht im Geringsten deine Rechtsstellung in Bezug auf die Vorladung.
Nun stellt sich die Frage, warum die Formulierung “Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde” verwendet wird. Diese Formulierung mag auf den ersten Blick einschüchternd wirken, und das ist wahrscheinlich beabsichtigt. Sie soll den Eindruck erwecken, dass die Vorladung eine zwingende und unumgängliche Pflicht ist. Jedoch sollten wir uns daran erinnern, dass dies nicht der Fall ist. Die Rechtslage ist klar:
Der Hinweis auf den scheinbaren Auftrag der Staatsanwaltschaft verändert die geltende Rechtslage für Beschuldigte in keiner Weise. Der Beschuldigte behält weiterhin das unangetastete Recht, die Gelegenheit zu einem Gespräch verstreichen zu lassen. Er ist nicht dazu verpflichtet, dort zu erscheinen, und es besteht keine Notwendigkeit, eine Absage zu erteilen. Ganz besonders ist der Beschuldigte nicht verpflichtet, irgendetwas zu sagen.
Tatsächlich ist dieser Satz lediglich für Zeugen von Belang. Zeugen sind tatsächlich nach einer Gesetzesänderung verpflichtet, auf Anforderung der Staatsanwaltschaft zur Polizei zu kommen. Doch dies gilt ausschließlich in dem Fall, dass ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt.
Solltest du solch eine Passage in einer Beschuldigtenvernehmung lesen, lasse dich keineswegs von diesem heimtückischen Trick aus der Fassung bringen. Es ist wichtig, sich dieser Rechte bewusst zu sein und von ihnen Gebrauch zu machen. Das bedeutet nicht, dass du schuldig bist oder etwas zu verbergen hast. Es bedeutet lediglich, dass du dein Recht auf ein faires und gerechtes Verfahren wahrnimmst.
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