Es war ein Sachse, der die bayerische Polizei eines Besseren belehrt hat: Der 33-jährige Leiharbeiter Christian B. aus der Kleinstadt Mügeln bei Leipzig ging sogar bis vors Bundesverfassungsgericht, kämpfte vier Jahre lang – und wurde nun vom Landgericht München frei gesprochen. Der Richter stellte – gestützt auf das Urteil der Verfassungsrichter – fest, dass die Hose des Angeklagten, auf dessen Hinterteil die Buchstaben „ACAB“ prangten, nicht automatisch eine persönliche Beleidigung für Polizisten darstelle. „ACAB“ steht für „all cops are bastards“ („alle Polizisten sind Bastarde“). Beamte eines Unterstützungskommandos (USK) hatten die Jogginghose 2012 bei einem DFB-Spiel des FC Bayern vor der Fröttmaninger Arena entdeckt und den Mann angezeigt. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte für die bayerische Polizei richtungsweisend sein.
Dass Christian B. Sachse ist, schließt nicht aus, dass er ein glühender Anhänger des FC Bayern ist. Wann immer es geht, reist er seinem Lieblingsverein hinterher, so auch am 31. Oktober 2012. Die Bayern trafen an jenem Tag daheim im DFB-Pokal auf den 1. FC Kaiserslautern und Christian B. verließ nach einem 4:0-Sieg beschwingt das Stadion. Auf der Esplanade kam er an einem USK-Beamten vorbei, der den weißen Schriftzug auf der schwarzen Jogginghose entdeckte. „Die Hose hatte mein Mandant im Internet bestellt und auch im Alltag an“, sagt Rechtsanwältin Rita Belter. Er wolle sich damit von der staatlichen Ordnungsmacht abgrenzen.
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