Schenkt man der Meldung des Nachrichtenmagzins „Focus“ Glauben, so erwägt Horst Seehofer, seines Zeichen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat im schwarz-roten Bundeskabinett von Angela Merkel, ein Verbot des eingetragenen Vereins „Rote Hilfe“. Woher die als „Alternative zum Spiegel“ ins Leben gerufene Zeitschrift derartige Informationen bezogen haben will, lässt sie in ihrem Beitrag leider offen. Sie verweist lediglich nebulös auf einen „Bericht des Focus“.

Somit ist unklar, ob es tatsächlich Verbotsbestrebungen gegen den 1975 gegründeten Verein mit Sitz in Göttingen gibt. Die Rote Hilfe, welche sich selbst als „eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus allen linken Spektren unterstützt“ versteht und welche sich – laut eigener Aussage – mit ihrer Arbeit auf „von Repression Betroffene, die ihren politischen Schwerpunkt in der BRD haben“ konzentriert, ist allerdings seit Jahren ein Beobachtungsziel diverser Überwachungsapparate dieser Republik. Dieser Aspekt macht ein mögliches Verbot nicht gänzlich unwahrscheinlich. Man wird also, so wie auch die über 9000 Mitglieder und Unterstützer, unter denen sich auch Funktionsträger etablierter Parteien befinden, abwarten müssen, ob es tatsächlich zu einem Verbot kommt. Das würde laut dem Selbstverständnis insbesondere „Linke“ treffen, die „wegen ihres politischen Handelns, z. B. wegen Teilnahme an Demonstrationen, Aktionen oder spontanen Streiks, wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für ‘staatsverunglimpfende’ Schriften oder wegen Widerstands gegen polizeiliche Übergriffe, vor Gericht gestellt und verurteilt werden oder andere Formen staatlicher Repression erleiden

Diese vermeintliche Verbotsbestrebung wirft die nicht ganz uninteressante Frage auf, ob eine politische Bewegung oder ein politisches Lager seine Anhängerschaft auch bei Strafverfahren unterstützen und dafür sorgen darf, dass Repressionsmaßnahmen nicht zum Rückzug aus dem Betätigungsfeld führen?


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