Repression
Aktuelle Entscheidung des OGH bezüglich §3g Verbotsgesetz
Aktuelle Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs. Ein Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz bedarf keiner Publizitätswirkung. Jede private Nachricht bzw. auch alles im Vier-Augen-Gespräch gesagte kann verfolgt werden. Die PDF zum Herunterladen: OGH Österreich