Wichtige Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht
Das Gericht hat nun geklärt, unter welchen Umständen die Bundesregierung den Bundestag über den Einsatz von V-Leuten informieren muss und wann nicht. Nach dem Beschluss des zweiten Senats, sind Auskünfte über den Einsatz von V-Leuten nur in sehr engen Grenzen zulässig. Die Bundesregierung darf solche Auskünfte verweigern, wenn das Staatswohl gefährdet wird oder die V-Leute enttarnt werden könnten. Denn eine Enttarnung könne für V-Leute lebensgefährlich werden. Auskünfte dürften auch nicht dazu führen, dass man Rückschlüsse auf die Arbeit der Geheimdienste ziehen könne. Denn dies könne ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
http://www.tagesschau.de/inland/bverfg-auskunft-101.html
Geheimhaltung von V-Leuten hat Grenzen
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Teilerfolg für die Opposition vor dem Bundesverfasungsgericht: Die Bundesregierung hätte Fragen nach V-Leuten rund um das Oktoberfestattentat von 1980 beantworten müssen, urteilten die Richter. Doch sie erklärten auch, wann Informationen geheim bleiben müssen. Von Klaus Hempel.