Beschwerde in Straßburg –
NPD scheitert mit Klage gegen die brd
Die NPD ist mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter erklärten die Beschwerde der rechtsextremen Partei wegen einer angeblichen Stigmatisierung für unzulässig.
Die NPD hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Die rechtsextreme Partei hatte in Straßburg geklagt, weil sie sich in Deutschland diskriminiert fühlte. Sie würde in der deutschen Öffentlichkeit als verfassungswidrig stigmatisiert, ohne dass dies bislang festgestellt worden sei. So hätten NPD-Mitglieder Schwierigkeiten, eine Stelle im öffentlichen Dienst zu erhalten, oder ein Konto zu eröffnen. Zudem hätte die Partei Schwierigkeiten, wenn sie öffentliche Räume für ihre Veranstaltungen anmieten wolle. De facto werde die NPD dadurch behandelt, als sei sie verboten und könne sich dagegen nicht effektiv zur Wehr setzen, so das Argument der NPD.
Effektive Rechtsmittel vorhanden
Der EGMR wies die Beschwerde der rechtsextremen Partei jedoch als „offensichtlich unbegründet“ zurück. Die Straßburger Richter argumentierten, dass in Deutschland sehr wohl ausreichend effektive Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um gegen vermeintliche Diskriminierungen vorzugehen. So gäbe es entsprechende Möglichkeiten vor den Verwaltungs-, den Zivil- und den Strafgerichten.
Aus der Tatsache, dass die NPD mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln oftmals erfolglos sei, könne man nicht schließen, dass diese Möglichkeiten ineffektiv seien. Darum liege auch kein Verstoß gegen das Recht auf „wirksame Beschwerde“ nach Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Ebenso wenig sei die Partei (bzw. ihre Mitglieder) in ihrem Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11 EMRK) oder in ihrem Recht auf freie Wahlen (Art. 3, erstes Zusatzprotokoll) verletzt.
http://www.tagesschau.de/inland/npd-niederlage-gericht-101.html