Paukenschlag: Bundesgerichtshof hebt Urteile wegen Paragraph 129 gegen mutmaßliche „AN Göppingen“-Rädelsführer auf!

Staatsanwaltschaft und das Landgericht Stuttgart werden im Dreieck springen, denn der BGH in Karlsruhe gab nunmehr der eingelegten Revision zweier Verurteilter im AN Göppingen Politprozess statt.
Die Urteile wurden vom BGH aufgehoben und die Begründung fiel vernichtend aus für das Stuttgarter Landgericht.
So wurden Rechtsfehler festgestellt und es bestünden erhebliche Zweifel, ob es sich bei der nationalen Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Paragraph 129 StGB handelte.
Nun wird sich mit dem Fall eine andere Kammer am Landgericht befassen müssen. Man darf gespannt sein, inwiefern sich das Stuttgarter Landgericht nochmals an dieses „heiße Eisen“ ran wagt.

Eines zeigt der Fall aber einmal mehr, eine konsequente Haltung und Unnachgiebigkeit machen sich bezahlt. Nicht nur, um sich selbst und unserer Weltanschauung treu zu bleiben, auch gegenüber der BRD-Justiz lohnt es sich hartnäckig und linientreu zu bleiben.

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