Ein interessanter Rechtsstreit:
Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Werl (NRW) klagt vor dem Landgericht Arnsberg, weil ihm das Lesen von Hitlers »Mein Kampf« nicht erlaubt wird. Das bestätigte Gerichtssprecher Daniel Langesberg dem WESTFALEN-BLATT. Der Häftling sitzt wegen Raubes ein.
Vor einigen Wochen beantragte er, die im Januar erschienene kommentierte Neuauflage von »Mein Kampf« kaufen zu dürfen – ein zweibändiges, 1948 Seiten starkes Werk mit 3500 wissenschaftlichen Anmerkungen, herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte in München zum Preis von 59 Euro. Die Haftsanstalt lehnte den Antrag des Häftlings ab. Zu den konkreten Gründen wollte sich Anstaltsleiterin Maria Look nicht öffentlich äußern. Man sehe aber »die Gefahr einer Fehlinterpretation«, teilte sie dem WESTFALEN-BLATT mit. Der Häftling wandte sich an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg, weil er die Entscheidung der JVA-Chefin nicht hinnehmen möchte. Das Gericht hielt die zu klärende Frage für nicht alltäglich und ordnete dem Häftling eine Rechtsanwältin bei. Gerichtssprecher Daniel Langesberg: »Die Strafvollstreckungskammer hat gut zu tun. Wann sie über den Fall entscheidet, lässt sich noch nicht absehen.« Detlef Feige, Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, sagte: »Uns sind bisher keine Fälle von Buchablehnungen bekannt. Laut Vollzugsgesetz dürfen Gefangene Bücher besitzen, sofern diese die Sicherheit und Ordnung oder die Erreichung des Vollzugsziels nicht gefährden. Diese Voraussetzungen hat jede Anstaltsleitung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen.
Was am Ende wohl heissen wird: „für Nazis und andere national denkende Häftlinge gibt es kein „Mein Kampf“!
Doch schön, dass wir das mal geklärt haben..