Nachdem auf der Netzseite heise.de in dem Artikel „Im Namen des Staatsschutzes: Die Urteile im NSU-Prozess“ u.a. behauptet wurde „Zugleich aber, sozusagen in Personalunion, war Wohlleben mutmaßlich V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“ hat nun das Landgericht Hannover mit Beschluss (Az. 6 O 204/18) vom 30.08.2018 entschieden, dass es der Heise Medien GmbH untersagt ist, diese gemutmaßte Unwahrheit weiterhin zu verbreiten. Im Falle der Zuwiderhandlung, wurde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bzw. eine sechsmonatige Ersatzhaft für den Geschäftsführer angedroht.

Im Rahmen dieser Rechtsstreitigkeit hatte Ralf Wohlleben in seiner eidesstattlichen Versicherung zur Vorlage beim Gericht auch noch einmal unmissverständlich klargestellt: „Ich war zu keinem Zeitpunkt V-Mann einer Behörde. Insbesondere war ich kein V-Mann beim Bundesamt bzw. irgendeinem Landesamt für Verfassungsschutz.“

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